Der neu beschlossene GlüStV – Rechtssicherheit für Casinos mit erheblichen Einschränkungen und Auflagen Spezial

Spezial 0

Jahrelang operierte das Online-Glücksspiel in einer rechtlichen Grauzone. Es gab besonders in Deutschland keine einheitliche rechtliche Erlaubnis. Eine Ausnahme bot dabei das B8Bundesland Schleswig-Holstein, das mit einem eigenen Glücksspielstaatsvertrag das Online Glücksspiel legalisierte und begehrte Lizenzen europaweit erteilte. In der Folge beantragten viele Anbieter die Lizenz in Schleswig-Holstein, um dann auf dem ganzen deutschen Markt ihre Online Glücksspiel und Casino Dienstleistungen anzubieten. In der Praxis konnte praktisch jeder sowieso an Online Casinos und Sportwetten teilnehmen wie er wollte. Es gab technisch praktisch kein Geoblocking, sodass auch die Teilnahme bei ausländischen Anbietern möglich war. Diese Anbieter verfügten zudem meist über eine Lizenz in den EU-Staaten Malta, Gibraltar oder UK, sodass das Spielen bei diesen Anbietern zwar rechtlich umstritten, aber zumindest möglich und geduldet war. Und aufgrund der EU Dienstleistungsfreiheit war es sowieso sehr fraglich, ob das Mitspielen bei einem Anbieter mit einer Lizenz aus einem anderen EU-Land überhaupt verboten werden konnte. Andere Anbieter beriefen sich entweder auf die Lizenz aus Schleswig-Holstein oder auf eine alte DDR Lizenz.

Neuer GlüStV legalisiert Online Glücksspiel – aber setzt klare rechtliche Grenzen

Nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag ist jetzt das Online Glücksspiel in ganz Deutschland legal. Allerdings gibt es erhebliche Limitierungen, die einige Spieler dazu bringen könnten, weiter bei Anbietern zu spielen, die eine Lizenz aus Gibraltar und Malta haben und folglich nicht den sehr strengen deutschen Limitierungen unterliegen. Der Leitgedanke des neuen Glücksspielstaatsvertrages ist dabei der Spielerschutz. Es soll Spielsucht und pathologisches Spielen vermieden werden. Gleichzeitig wollen alle Bundesländer natürlich vor allem auch an den Steuereinnahmen der Online Glücksspielbranche teilhaben, die sonst nach Malta oder Gibraltar abgewandert sind. Neben dem Schutz des Spielers vor Spielsucht zielt der neue Glücksspielstaatsvertrag auch darauf ab, kriminelle Aktivitäten und Geldwäsche sowie Steuerhinterziehung in diesem Bereich zu vermeiden.

Einhaltung der Regeln und Vorschriften durch staatliche Aufsicht

Um die Einhaltung der Auflagen und Regulierungen zu überwachen, wurde eine staatliche Gewinnspielaufsicht etabliert. Eine Sonderreglung gilt für das Land Sachsen-Anhalt. Hier ist nicht die Gemeinsame Aufsichtsbehörde der Länder zuständig, sondern eine eigene Landesbehörde, die online Pokerangebote und virtuelle Automatenspielangebote beaufsichtigen soll. Die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden zeigen auf ihren Webseiten jeweils Übersichten zu den gültigen Regeln und Formulare, die zur Beantragung von Lizenzen im Downloadbereich zur Verfügung stehen.

Hauptziel des GlüStV

Die wichtigsten Ziele sind laut den beteiligten Ländern und dem Vertragstext die Verhinderung und Bekämpfung der Spielsucht sowie der Jugendschutz. Durch kontrollierte Lizenzen soll der graue illegale Markt ausgetrocknet werden, der Angebote ohne Spieler- und Jugendschutz online angeboten hat. Außerdem gibt es eine unbegrenzte Anzahl von Konzessionen. Das ist ein Unterschied im Gesetz zum alten Glücksspielstaatsvertrag des Landes Schleswig-Holstein und soll den Markt fair regulieren. Das ist natürlich auch der Rechtsaufsicht des EuGH geschuldet.

Auflagen teilweise sehr strikt

Der neue GlüStV schränkt die Spielmöglichkeiten und Einzahlungsoptionen und Limits teilweise erheblich ein. So werden zum Beispiel bestimmte Casino-Spielangebote gänzlich im Online Bereich verboten. Das betrifft die klassischen Tischspiele wie Blackjack, das beliebte Roulette sowie Baccara. Außerdem werden Live Wetten und Live Casino Angebote verboten. Zudem gilt ab sofort ein Einzahlungslimit in der Höhe bis 1000 Euro. Dieser Punkt wird einige Spieler sicher vertreiben, weil sie dadurch auch geringere Gewinnmöglichkeiten haben. Es gibt außerdem eine bundesweit digital aufgestellte Sperrdatei für Spieler. Zudem müssen die Online Anbieter auf Eigenkosten eine Software und IT installieren und vorhalten, die Spielsuchterhalten und pathologisches Spielen zeitnah erkennt, sodass diese Spieler automatisch gesperrt werden könne. Ein weiter kritischer Punkt aus Sicht der Anbieter ist das Online Werbeverbot von 6-21 Uhr. Zudem wird das gleichzeitige Spielen bei mehreren Casinos untersagt. Bei Verstößen drohen Bußgelder, der Entzug der Lizenz oder Einschränkungen bei den Zahlungsmöglichkeiten in Bezug auf Einzahlungen und Auszahlungen. Auch gilt ein Limit von 1 Euro für Spin Einsätze.

Spieler können alternative Angebote wählen

Weil die Auflagen und Beschränkungen für viele Spielteilnehmer unattraktiv sind, werden sich vermutlich viele auch für Anbieter für Online Casino ohne Limit entscheiden. Es ist im übrigen überhaupt nicht sicher, ob der neue GlüStV mit seinen teilweise starken Einschränkungen überhaupt europarechtlich vor dem EuGH Bestand haben wird.

Selbst wenn die Online Casinos unter den Regeln wirtschaftlich arbeiten können und ihre Berufsfreiheit und Ausnutzung der EU Dienstleistungsfreiheit nicht bedroht sehen, dürfen andere Anbieter aus Europa evtl. klagen. Anderseits hat jedes Land das Recht, auch Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz in eigener rechtlicher Verantwortung zu reffen.