Die digitale Unterschrift als elektronische Signatur Spezial
Mittlerweile setzt sich die Digitalisierung auch in anderen Bereichen durch, viele Branchen und alltägliche Situationen sind davon betroffen. Deshalb gibt es auch im Büro nur noch selten Papier, E-Mails werden bevorzugt. Es ist mittlerweile auch digital möglich, entsprechend wichtige Unterlagen zu versenden. Manchmal ist aber eine Signatur erforderlich, um zu beweisen, dass man etwas entweder gelesen oder erhalten hat. Bei der digitalen Signatur gibt es allerdings einiges, was berücksichtigt werden muss.
Es gelten unterschiedliche Anforderungen an eine so genannte digitale Signatur, wenn es zum Beispiel um die Rechtsverbindlichkeit geht. Bei Rechtsstreitigkeiten gilt es daher die Hintergründe unbedingt zu beachten, wenn es um eine elektronische Signatur geht. Grundsätzlich sollten Signaturen immer unverwechselbar sein.
Damit gibt die Person eine so genannte Willenserklärung ab. Deshalb reicht es nicht aus, die eigene Unterschrift kopiert einzuscannen und als Bild zu speichern, um diese später in einem online Dokument und einzubauen. Das ist zwar einfach möglich, aber entspricht keiner elektronischen Unterschrift im gesetzlichen Sinne. Wir müssen diese Möglichkeit nur bis zum Ende durchdenken: Jeder Empfänger einer solchen Unterschrift, könnte ja theoretisch die gescannte Unterschrift digital ausschneiden und auf anderen Verträgen anbringen. Wären diese Verträge dann rechtsgültig? – Natürlich nicht! Das Bild einer eingescannten Unterschrift kann also keinen rechtlichen Wert haben. Grundsätzlich muss eine Unterschrift immer folgende Eigenschaften aufweisen:
- Langfristig prüfbar
- Fälschungssicher
- Eindeutig dem Unterzeichner zuzuweisen
Deshalb ist es gar nicht so leicht, ein handschriftliche Unterschrift durch eine elektronische Unterschrift zu ersetzen.
Die elektronische Unterschrift
Trotzdem gibt es für elektronischen Signaturen mittlerweile Software Lösungen. Ein Beispiel hierfür ist die Firma Yousign mit Sitz in Europa. Es gibt Unterschiede zwischen einer qualifizierten elektronischen Signatur, einer fortgeschrittenen und einer einfachen. Die niedrigste Stufe stellt dabei die einfache digitale Unterschrift dar. E-Signaturen sind immer ein Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit gegen Nutzerfreundlichkeit. Je höher die Sicherheit im Sinne der Anzahl an Authentifizierungen, desto benutzerunfreundlicher, und umgekehrt. Alle drei Varianten sind allerdings sicherer als ein eingescanntes Bild der Unterschrift.