Autounfall: So wichtig ist ein unabhängiger Gutachter Spezial

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Tausendmal ist nichts passiert …

Egal wie hoch die eigene Erfahrung im Straßenverkehr ist, vor einem Unfall ist niemand gefeit. Egal, ob selbst verschuldet oder „nur“ als schuldfreies Unfallopfer, ein Unfall bringt in jedem Fall viele Unannehmlichkeiten und Scherereien mit sich. Abgesehen von den unmittelbaren Folgen am Unfallort erweist sich auch der Nachgang eines Unfalls als sehr stressig. Denn hier geht es typischerweise um viel Geld. So müssen Schäden ermittelt und über die Verteilung der Instandsetzungskosten entschieden werden. Hierfür werden Unfallgutachter benötigt.

Aufgaben eines Unfallgutachters

Ein Unfallgutachter prognostiziert den entstandenen finanziellen Schaden eines Unfallbeteiligten. Hierfür ermittelt er die vermutlich anfallenden Reparaturkosten und kalkuliert eine etwaige Wertminderung des Kraftfahrzeugs. In der Praxis wird ein Unfallgutachten in den meisten Fällen benötigt, um eine Schadensregulierung durch eine Versicherung zu ermöglichen, da diese zumeist nur aktiv werden, wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt.

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing

Diese Redewendung fasst sehr gut den Bedarf für einen unabhängigen Unfallgutachter zusammen. Denn wenn das eigene Auto in einem Unfall beschädigt wurde, besteht ein hohes Interesse, dass dieser Schaden möglichst hoch eingeschätzt wird. Deshalb sollte der Fokus eines Geschädigten darauf gerichtet sein, ein den eigenen Interessen entsprechendes Unfallgutachten zu erhalten. Somit ist es von entscheidender Bedeutung einen Gutachter zu berufen, der sich dem eigenen Interesse verpflichtet fühlt. Am einfachsten ist dies zu gewährleisten, wenn ein freier Gutachter zu Rate gezogen wird.

Denn Gutachter, die hauptsächlich für Versicherungen arbeiten, schätzen Unfallschäden tendenziell eher „versicherungsfreundlich“ ein, selbst wenn sie von einer Privatperson beauftragt und bezahlt werden. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass diese Gutachter einen Großteil ihres Einkommens durch Versicherungen erhalten und dementsprechend sich diese Einnahmequelle nicht mit „unbequemen“ Gutachten gefährden wollen. Denn auch wenn ein Unfallgutachter sich an viele Parameter halten muss, um einen Schaden zu quantifizieren, bestehen viele Entscheidungsspielräume. Mit einem unabhängigen Unfallgutachter sind Geschädigte bei einem Unfall auf der sicheren Seite und erhalten ein Gutachten in ihrem eigenen Interesse.

Warum werden so viele Unfallgutachter benötigt?

Auch wenn zumeist alles gut geht, besteht im Verkehrssektor eine relativ hohe Unfallgefahr. Hieraus resultiert ein großer Bedarf an Unfallgutachten. In der Hauptstadt waren beispielsweise allein im Jahr 2019 147.306 Verkehrsunfälle zu verzeichnen. Demnach war auch eine hohe Nachfrage nach Unfallgutachten in Berlin zu verzeichnen.

Wird ein unabhängiger Gutachter herangezogen, setzen viele Versicherungen darüber hinaus häufig einen eigenen Gutachter ein, um eine Verhandlungsbasis für eine geringere Schadenssumme zu erhalten. Hierdurch steigt der Bedarf an Unfallgutachtern weiter an.

Nachteil bei einem unabhängigen Unfallgutachten

Da viele Versicherungen unabhängige Gutachten häufiger anfechten als solche, die von versicherungsabhängigen Gutachtern erstellt wurden, kann sich die Regulierung des entstandenen Schadens bei einem unabhängigen Gutachten länger hinziehen. Dies sollte Geschädigte allerdings in den meisten Fällen nicht davon abhalten, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Denn selbst wenn die Schadensumme nicht direkt von der Versicherung beglichen werden sollte und Nachverhandlungen stattfinden, erhalten die Geschädigten in der großen Mehrzahl der Fälle auch nach einem Kompromiss oder richterlichen Urteilsspruch eine höhere Schadensumme zugesprochen, als sie erhalten würden, wenn sie einen von einer Versicherung abhängigen Gutachter beauftragt hätten.

Kosten für einen unabhängigen Gutachter

Die Kosten, die ein Unfallgutachter für seine Arbeit verlangt, variieren von Fall zu Fall. Wer am Unfall keine Schuld trägt, muss diese Kosten glücklicherweise nicht selbst übernehmen. Denn die Versicherung des Unfallverursachers muss diese Kosten analog zu weiteren Folgekosten wie zum Beispiel für einen Mietwagen tragen.