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Bewerbungsfoto während der Corona-Krise: Diese Regeln gelten

Die Corona-Krise betrifft nahezu alle Branchen, da bilden auch die Fotografen keine Ausnahme. Doch viele Verbraucher stellen sich vor dem Hintergrund des zweiten Lockdowns in Deutschland die Frage, ob sie eigentlich noch die Möglichkeit haben, Bewerbungsfotos aufnehmen zu lassen – schließlich sind viele Menschen durch die Auswirkungen der Pandemie von Arbeitslosigkeit betroffen und müssen nach einem neuen Job suchen.

Grundsätzlich bieten kompetente Fotografen, wie viennashots.com, auch in Zeiten von Corona noch immer die Möglichkeit an, professionelle Fotos aufnehmen zu lassen. Allerdings ist auch ihre Arbeit mit einigen Einschränkungen verbunden. Wie sich diese im Detail gestalten, erklärt der folgende Beitrag.

Bilder vom Fotografen – Was ist erlaubt?

In jedem Fall erlaubt sind nach wie vor die Aufnahmen von Babybauchfotos, Einzelfotoshootings, Partner-Fotoshootings, Passbildern und natürlich auch Bewerbungsfotos. Wichtig dabei ist allerdings, dass sowohl nach als auch vor der Aufnahme der Fotos unbedingt ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.

Ebenfalls ist es erlaubt, Best-Friends-Fotoshootings vorzunehmen, bei denen allerdings nur maximal eine haushaltsfremde Person mitwirken darf. Fotoshootings von Familien sind auf höchstens fünf Personen beschränkt, die aus maximal zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen. Eine Ausnahme bilden dabei Kinder, die unter 14 Jahre alt sind. Bei erotischen Fotoshootings ist eine Begleitperson im Fotostudio erlaubt.

Professionelle Fotos und Corona – Das ist nicht erlaubt

Es gibt allerdings auch durchaus Arten des Fotoshootings, welche in der aktuellen Corona-Zeit nicht mehr durchgeführt werden können. Zu diesen zählen beispielsweise Shootings im Rahmen von Jungesellinnenabschieden oder Teenager-Geburtstags-Fotoshootings.

Falls ein Best-Friends-Fotoshooting mit mehr als einer haushaltsfremden Person geplant wird, muss auch darauf aktuell leider verzichtet werden. Das Gleiche gilt für alle Aufnahmen, bei denen der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, wie zum Beispiel Bildern von bestimmten Körperbereichen.

Diese Dinge sind außerdem zu beachten

Um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, mussten Fotografen darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, um das Ansteckungsrisiko während eines Besuchs des Fotostudios so weit wie möglich zu reduzieren.

Spielecken, in denen sich Kinder während des Shootings aufhalten können, wurden so abgebaut. Ebenfalls werden keine Getränke mehr von Seiten des Fotostudios gereicht – diejenigen, die darauf nicht verzichten können, müssen sich diese selber mitbringen. Eine Verwendung von Requisiten des Fotografen ist ebenfalls untersagt. Sollten solche benötigt werden, müssen diese ebenfalls in Eigenregie besorgt werden.

Während des gesamten Aufenthaltes im Studio muss unbedingt ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz getragen werden, der während der Aufnahmen selbst natürlich abgenommen werden darf. Der Fotograf ist außerdem dazu verpflichtet, stets einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu seinen Kunden zu wahren. Dafür mussten einige Fotografen ihre Bildschirme für die spätere Bildauswahl neu anordnen.

Zusätzlich ist es nötig, dass sich alle Kunden gemäß der CoronaSchutzVO in eine Adressliste eintragen. So wird sichergestellt, dass die Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette problemlos realisiert werden kann. Selbstverständlich werden die Daten nicht zweckentfremdet und nach den Richtlinien der geltenden DSGVO nach einem Zeitraum von vier Wochen vernichtet.

Generell gilt, dass Fotografen keinesfalls ohne einen Termin aufgesucht werden dürfen. Auch, wenn es lediglich um die kurze Aufnahme von Bewerbungsfotos oder Passbildern geht, ist eine vorherige Terminabsprache zwingend notwendig.

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