Erfolgreiche Geschäftsreise: Auch bei Pannen! Spezial

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Was einen Beruf zum Traumjob macht, ist für viele Männer ganz unterschiedlich. Die einen wollen viel verdienen und große Aufstiegschancen haben, die anderen suchen nach einem Beruf der mental und emotional erfüllt und mit anderen Menschen in Verbindung bringt. Auch zahlreiche Geschäftsreisen können weltoffene Arbeitssuchende anlocken und das Interesse für ein Berufsbild erwecken. Wer regelmäßig mit dem Flieger unterwegs ist, muss allerdings auch die negativen Seiten des Flugverkehrs in Kauf nehmen. Wie man sich daher besonders gut auf Pannen am Flughafen vorbereitet und was bei Verspätungen und Co. eigentlich an Rechten entstehen, haben wir uns daher einmal genauer angesehen.

Die Passagierrechte kennen

Regelmäßige Flugreisen machen Spaß und ermöglichen es, in der Arbeitszeit die Welt zu sehen. Trotzdem hat das viele Reisen auch negative Seiten, denn wer viel Zeit am Flughafen verbringt, muss mit der einen oder anderen Verspätung rechnen. Während das für viele Urlauber kein Problem ist, kann vor allem bei Geschäftsreisen eine Stresssituation entstehen. Die Trips sind oft sehr knapp geplant, sodass man bereits wenige Stunden nach der geplanten Ankunft an einem Meeting teilnehmen muss. Steht nun auf einmal eine Verspätung über mehrere Stunden auf dem Bildschirm, sind einige Passagiere besonders getroffen. Was viele allerdings nicht wissen, ist, dass bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht. Aber wie hoch sind die pauschalen Ausgleichszahlungen? Diese können je nach Flugdistanz zwischen 250 € und 600 € liegen. Um das im Detail auszurechnen, kann das Flugrecht-Portal Flightright zurate gezogen werden. Auf der Website kann nicht nur der Anspruch auf Erstattung geprüft werden, sondern es wird auch Hilfe bei der Kommunikation mit der Airline angeboten. Da viele Fluglinien versuchen, die Erstattung möglichst kompliziert zu gestalten, ist die Expertenhilfe des Portals eine echte Zeitersparnis. Geltend machen kann man diese Ansprüche insgesamt drei Jahre lang, es ist also gut möglich, dass viele Passagiere noch Anspruch auf vergangene Flüge haben. Wird ein Anschlussflug verpasst, muss außerdem natürlich ein neuer ausgestellt werden. Wer seine Rechte kennt, kann also einiges geltend machen.

Vorbereitung ist der Schlüssel

Wer keinen Assistenten hat und seine Flüge daher selbst buchen muss, kann mit der Reiseplanung viel Zeit verlieren. Preise vergleichen und unterschiedliche Airlines nach ihren Vor- und Nachteilen zu studieren, ist anfangs mühsam, wird mit der Routine allerdings deutlich einfacher. Das Internet steht dabei natürlich auch zur Seite und erleichtert den Arbeitsalltag, denn mittlerweile gibt es zahlreiche Websites, auf denen Flugangebote gesammelt und verglichen werden. Plattformen zur Reisebuchung wie Expedia ermöglichen es sogar, Flüge, Hotels und sogar Mietwägen in einem zu bestellen oder auf ganze Pauschalreisen auszuweichen. Das spart nicht nur Zeit, sondern meist auch Geld, denn für die Kombiangebote gibt es Ermäßigungen. Wichtig für die Geschäftsreise ist es natürlich immer, alle Belege zu sammeln und sämtliche Kosten übersichtlich aufzulisten – unabhängig davon, ob man mit einem Firmenkonto bezahlen kann oder erst nachträglich abgerechnet wird. Hat man immer wieder dasselbe Reiseziel, wird die Organisation mit der Zeit natürlich immer unkomplizierter.

Regelmäßige Geschäftsreisen sind für viele Menschen ein absoluter Traum, können aber auch zum Mühsal werden, wenn Flüge ausfallen oder es zu Verspätungen kommt. Nicht allen ist dabei bewusst, welche Flugrechte dabei anfallen. Wer sich gut informiert, kann seine Ansprüche einfordern, statt sich über Unannehmlichkeiten zu ärgern.