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Wie man ein Unternehmen gründet

In Deutschland gibt es Zehntausende von Unternehmen, von kleinen Einzelunternehmen bis hin zu großen Konzernen. Tatsächlich ist ein großer Teil der Bedeutung der deutschen Wirtschaft auf der Weltbühne auf die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) des Mittelstandes zurückzuführen. Die deutsche Regierung ist sehr offen für die Gründung aller Arten von Unternehmen.

Das bedeutet, dass jeder die Möglichkeit hat, Unternehmer zu werden und in fast allen Bereichen ein Unternehmen zu gründen. Auch wenn man ein Casino Bonus gründen möchte. Die Glücksspielbehörde des Landes Sachsen-Anhalt wird die zuständige Behörde für das bundesweite Genehmigungsverfahren.

Welche Arten von Unternehmen gibt es?

Einige Einzelpersonen und Unternehmen, die in Deutschland gewerblich tätig werden wollen, sollten die Gründung einer juristischen Person in Erwägung ziehen. Unternehmen, die in Deutschland nicht präsent sind, können einen Vertreter beauftragen, der in ihrem Namen tätig wird und bei der Gründung einer Gesellschaft hilft. Die Beratung durch Wirtschaftsexperten ist für die Bestimmung der besten Gesellschaftsform unerlässlich.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Dies ist die mit Abstand am weitesten verbreitete Gesellschaftsform. Bei ihr haften die Gesellschafter nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens. Für die Gründung einer GmbH reicht bereits eine Person aus, wobei das Stammkapital mindestens 25.000 € betragen muss. Zwischen den Gesellschaftern muss ein notarieller Vertrag geschlossen werden, und die Gesellschaft beginnt erst mit der Eintragung in das Handelsregister zu existieren. Der Name der GmbH muss sich entweder aus dem Unternehmensgegenstand oder den Namen der Gesellschafter ableiten und den Zusatz „mit beschränkter Haftung“ enthalten.

Aktiengesellschaft (AG)

Für die Gründung einer AG sind mindestens fünf Mitglieder erforderlich. Das erforderliche Mindestaktienkapital beträgt 50.000 €, und nur diese Aktien können (müssen aber nicht) an den Börsen notiert werden. Für die Gründung einer AG ist zunächst ein gerichtlich oder notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag erforderlich, und sie wird erst mit der Eintragung in das Handelsregister zu einer juristischen Person. Der Name der AG ergibt sich in der Regel aus dem Zweck des Unternehmens und muss den Zusatz „Aktiengesellschaft (AG)“ enthalten.

Offene Handelsgesellschaft (OHG) (Offene Handelsgesellschaft)

Im Gegensatz zur GmbH und AG haften die Gesellschafter einer OHG unbeschränkt. Jeder Gesellschafter ist gesetzlich verpflichtet, sich aktiv am Geschäftsbetrieb zu beteiligen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Die OHG ist ein Verein, der vor Gericht klagen oder verklagt werden kann. Das Handelsgesetzbuch sieht vor, dass Beschlüsse in internen Angelegenheiten einstimmig gefasst werden müssen, aber der Gesellschaftsvertrag lässt in der Regel Beschlüsse mit Stimmenmehrheit zu.

GmbH & Co. KG (Kommanditgesellschaft mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Komplementärin)

Die GmbH & Co. KG kombiniert eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einer Kommanditgesellschaft, indem sie den Kommanditisten zum alleinigen Komplementär der Gesellschaft macht. Die Kommanditisten haften, wie bei allen KGs, nur mit ihren eingetragenen Anteilen.

Wer kann helfen?

Einzelpersonen oder Unternehmen, die sich in Deutschland niederlassen wollen, sollten sich in rechtlichen, buchhalterischen und steuerlichen Fragen fachkundig beraten lassen. Diese Beratung ist über private Unternehmen erhältlich. Außerdem bieten verschiedene deutsche Behörden auf ihren Websites Informationen an, die Tipps und Ratschläge zur Unternehmensgründung, zur Selbstständigkeit und zu einer Vielzahl anderer Themen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit in Deutschland enthalten.

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