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Gerichtsurteil: Sexunfall auf Dienstreise ist kein Dienstunfall

Laut einem Gerichtsurteil ist ein Sexunfall auf einer Dienstreise kein Dienstunfall, so urteilte zumindest ein australisches gericht. Eine Beamtin hatte geklagt weil, sie sich auf einer Dienstreise verletzte – beim Sex.

Verletzung bei Sexspielen auf der Dienstreise – muss die Versicherung des Arbeitgebers für Arztkosten und Schmerzensgeld aufkommen? Australische gerichten sehen das zumindest nicht so. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit einer Beamtin und ihrem Arbeitgeber. Die Beamtin verlangte Kompensation, weil sie sich beim Liebesspiel verletzte und nach eigenen Angaben anschließend ein posttraumatisches Stresssyndrom bekam. Der ungewöhnliche Fall machte auch in den anglo-amerikanischen Medien Schlagzeilen.

Die Beamtin war um die 30 Jahre alt, als sich der „Unfall“ ereignete. Das ganze passierte in einem Model in Australien im Jahre 2007. Die Frau hatte dort Sex mit einem Bekannten, als einer von beiden an eine Glaslampe hinter dem Bett griff und sie aus der Wand riss. Die dadurch entstandenen Scherben verletzten die Frau an Mund und Nase.

Durch den Unfall litt die Beamtin an Depressionen und konnte ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Sie wandte sich daraufhin an die Versicherung des Arbeitgebers und machte Schmerzensgeld geltend. Sie argumentierte dabei, dass sie sich die Verletzungen während eines Arbeitseinsatzes erlitten hatte.

Die staatliche Gesundheitsversicherung übernahm auch die ersten Zahlungen, verweigerte aber nach einer internen Prüfung weitere Zahlungen.

Sex kein „normaler Vorgang“ einer Dienstreise

In den folgenden, von der Frau angestrengten Gerichtsverfahren wurde dann unter anderem verhandelt, ob die Verletzung eine Folge ihrer Arbeit für die Regierung war oder ob der Geschlechtsverkehr ein „normaler Vorgang während einer Übernachtung“ sei, wie etwa Essen oder Duschen. Auch dieser Punkt wurde abschlägig beurteilt.

Das höchste Gericht fällte in letzter Instanz nun das Urteil, dass der Arbeitgeber nicht für solche Fälle haftbar gemacht werden kann. Es argumentierte, dass Sex nicht zu den normalen Vorkommnissen, wie Essen oder Schlafen, einer Dienstreise gehört.

Also werte Leserinnen und Leser, auf der Geschäftsreise immer vorsichtig beim Sex sein.

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