Gastartikel von Rechtsanwalt Dorin Bauer
Der Fall Redtube hat viel Wirbel gemacht, viele User sind verunsichert. Eine Einschätzung der Abmahnwelle durch den Berliner Rechtsanwalt Dorin Bauer – Fachanwalt für Medienrecht.
Viele Internetnutzer dürften in den letzten Tagen des vergangenen Jahres unruhig geschlafen haben, nachdem ihnen eine urheberrechtliche Abmahnung ins Haus gekommen ist. Dass das Tauschen von Dateien an sich legal ist, jedenfalls sofern man dadurch keine Urheberrechte verletzt, dürfte bekannt sein. Ebenfalls aufgrund diverser Medienberichte bekannt sein dürfte, dass das Benutzen von sog. Tauschbörsen dann nicht mehr legal ist, wenn man Dateien vervielfältigt und nicht über die entsprechenden Rechte verfügt. In der Regel sind derartige Programme so konfiguriert, dass sie gleichzeitig die entsprechende Datei auch uploaden und damit vervielfältigen und dies daher ggfs. eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Noch „ungeklärt“ hingegen ist die Rechtslage beim Streaming, bei dem man sich lediglich Dateien ansieht, ohne diese dauerhaft auf dem PC zu speichern. Man kann hier getrost von einer Grauzone sprechen, da Juristen darüber uneinig sind, ob dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Soweit so gut.
Anfang Dezember kam nunmehr eine Rechtsanwaltskanzlei aus Regensburg auf die Idee angeblichen Nutzern der Internetstreamingplattform Redtube Abmahnungen zu schicken, verbunden mit der Aufforderung 250,00 EUR zu überweisen. Grund dafür war die behauptete Nutzung der Streamingplattform, auf der Erotikstreifen gestreamt, also angesehen werden können. Nachdem tausende Anschlussinhaber davon betroffen waren und zunächst Ratlosigkeit über die Erlangung der Nutzerdaten herrschte, nahm der Fall jedoch eine spektakuläre Wendung.
Woher stammen die Userdaten?
Obwohl immer noch nicht einwandfrei feststeht wie die Nutzerdaten erlangt wurden, hierzu gibt es diverse Vermutungen vom Virus über umgeleitete Nutzer bis hin zu Vertipperdomains, wurde aber klar, dass das Landgericht Köln den Providern, bislang hauptsächlich der Telekom, gestattet hatte die Anschlussdaten herauszugeben, die sich hinter den angeblich ermittelten IP-Adressen verbergen. Offenbar waren die Anträge, mit denen die Herausgabe der Daten beantragt wurde, die wiederum durch eine berliner Kanzlei gestellt wurden, so formuliert, dass einige Richter dachten, dass es sich um normale Tauschbörsenfälle handelte und damit die begehrten Beschlüsse erließen, ohne genau zu prüfen.
Nachdem darüber zunehmend die Medien berichteten und viele Rechtsanwälte zum Gegenangriff ausholten, steht die gesamte Abmahnwelle auf dünnem Eis. Auch das Landgericht Köln ruderte zurück und gab zu erkennen, dass es die nunmehr eingelegten Beschwerden gegen die Beschlüsse wohl als begründet ansieht. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt angeblich mittlerweile. Aber auch der Betreiber der Plattform Redtube ging in die Offensive und erwirkte beim Landgericht Hamburg gegen den angeblichen Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung, die die weitere Versendung der Abmahnungen untersagt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die scheinbar unendliche Geschichte weiter entwickelt und ob die ganze Abmahnwelle noch weitere Kreise zieht, wie zunächst angekündigt wurde. Klar ist jedoch, dass sich Nutzer von Streaming Plattformen nicht sicher sein können, dass sie nicht belangt werden. Sofern man als Nutzer von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle ausgehen muss, sollte eine Nutzung daher unterbleiben, auch wenn die Versuchung groß ist…
Der Autor Dorin Bauer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und ist Inhaber einer Kanzlei für Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Medienrecht. www.rechtsanwalt-berlin.com
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